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Ruth-Schaumann-Schule
1.) Warum ein Schulkindergarten für hörsprachbehinderte und sprachentwicklungsverzögerte Kinder? Viele
Eltern hörbeeinträchtigter und sprachbehinderter Kinder machen zum Zeitpunkt
der Einschulung die Erfahrung,
dass trotz bisheriger umfangreicher Fördermaßnahmen
noch Entwicklungsverzögerungen in verschiedenen Bereichen der Sprache,
der Motorik und der allgemeinen Wahrnehmungsverarbeitung bestehen. Ab Schuljahr 2005/06 öffnet sich unser Schulkindergarten auch für sprachbehinderte Kinder ohne Hörschaden. Neben dem bisher bestehenden Schulkindergarten der Schule für
Sprachbehinderte Sulzbach-Neuweiler bieten wir jetzt im Kreis Saarlouis
eine adäquate Fördermöglichkeit, um lange Fahrtwege der Kleinen zu
vermindern. 2.)Pädagogisches
Konzept Unser pädagogisches
Angebot richtet sich an Kinder, „deren
(auditive und sprachliche) Beeinträchtigungen so umfänglich sind, dass sie
durch andere schulbegleitende Maßnahmen in den Schulen der Regelform nicht
ausreichend gefördert werden können (§4 SchoG)“. Unsere Fördermaßnahmen
umfassen ·
Schulung der
vorhandenen Hörfähigkeit durch tägliche Hörerziehung/Hörtraining/ Hörtaktik
im Alltag ·
Sprachtherapie
(Artikulation, Satzbau, Wortschatz) ·
Auf- und Ausbau
der Sprache durch handlungsorientierte sprechbegleitende Unterrichtseinheiten ·
Verstärkter
Einsatz visueller Medien zur besseren Sinnentnahme ·
Rhythmisch-musikalische
Erziehung ·
Ästhetische
Erziehung (Gestalten mit vielen unterschiedlichen Materialien) ·
Bewegungserziehung
·
Krankengymnastik/Ergotherapie
während des Schultages möglich ·
Ständige Überwachung
des Hörvermögens durch unsere Pädagogische Audiologie ·
Wöchentliche
Kontrolle der elektroakustischen Hörhilfen durch einen Hörgeräteakustiker
nach Absprache mit den Eltern möglich. Ziel ist die Schaffung von Grundlagen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Klassenstufe 1
3.)
Organisatorische
Rahmenbedingungen des Schulkindergartens
·
Gute raumakustische Bedingungen durch besondere Ausstattung der
Klassenräume mit schallabsorbierenden Materialien wie Teppichboden oder
Akustikdecke
Wir sind ein Team von · Hörgeschädigtenpädagogen · Sprachheilpädagogen · Erzieher/innen mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung ·
Fachlehrer/innen an Sonderschulen (Musik/Werken/Bildende Kunst) und fördern
4.) Was geschieht
nach dem Besuch des Schulkindergartens? Der Besuch des Schulkindergartens der Schule für Hörgeschädigte
bedeutet keine Entscheidung über die künftige Schullaufbahn bzw. über
den weiteren Förderort.
- Sprachförderklassen des Saarlandes - Walldorfschule/Privatschule - Andere Schule für Behinderte einschulen. Ihr Kind wird noch einmal zu einer schulärztlichen Untersuchung eingeladen und der Schulleitung der Heimatgrundschule vorgestellt. Die Stellungnahme der Erziehungsberechtigten wird schriftlich festgehalten.
5.) Anmeldung: Eine direkte Anmeldung an
unserer Schule ist nicht möglich. Die
Zuweisung erfolgt durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
nach vorheriger Meldung der Grundschule und Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs für den Bereich des Hörens oder der Sprache (nur
Schulkindergarten). Mit
der Feststellung ist die Kostenübernahme für die Schülerbeförderung und die
Lehrmittelfreiheit verbunden. Tel: 06881/ 928 –311
(Sekretariat Frau Jochum) Tel: 06881/ 928- 310 (Schulleiterin Frau Ebert) Fax.06881/ 53 70 79 E-Mail. Sekretariat@hoerbehindertenschule-lebach.de
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