Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Ruth-Schaumann-Schule
Staatliche Förderschule für Gehörlose und Schwerhörige in Lebach

Förderkreis der Schule für Gehörlose und Schwerhörige e.V.
Ruth-Schaumann-Schule, Dillinger Str. 69, 66822 Lebach

Dillinger Str. 69
66822 Lebach
Tel. 06881 / 928 - 311



   

Satzung

NEUER VORSTAND

Die Mitgliederversammlung des Förderkreises der Schule für Schwerhörige und Gehörlose e. V. - Ruth-Schaumann-Schule - wählte am 28. Mai 2009 einen neuen Vorstand.

Zur 1. Vorsitzenden wurde wieder gewählt: Frau Rita Schweitzer.
2. Vorsitzender:Herr Walter Wilhelm
Schatzmeister: Frau Astrid-Blechschmidt
Schriftführer: Herr Ludwig Scheil
Beisitzer: Frau Schneider, Herr Geidt, Herr Kuphal

Frau Katrin Baum und Frau Kissel übernehmen die Kassenprüfung.

Dem alten Vorstand spreche ich meinen Dank für die gute Zusammenarbeit aus. Besonderer Dank und Lob gebührt Herrn Fritz Klaes, der seit Gründung des Vereins (1992) als Schatzmeister tätig war.

Rita Schweitzer
1. Vorsitzende


SAARLAND-SPORTTOTO GMBH spendete dem Förderkreis 500 €!

Als Vorsitzende des Förderkreises freue ich mich, dass die Saarland-Sporttoto-Gesellschaft die Projekte unserer Schule (Heilpädagogisches Reiten, Schulmilch als Pausenfrühstück für die Grundschüler und die Projektwoche Afrika) mit einer Zuwendung von 500 € finanziell unterstützt. Im Namen unserer Schüler sage ich hiermit den Geschäftsführern Herrn Meyer und Herrn Burkert meinen herzlichsten Dank.

Rita Schweitzer
1. Vorsitzende


Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gönner und Gönnerinnen des Förderkreises!

Ihnen allen wünsche ich - auch im Namen der Vorstandsmitglieder - ein friedliches, besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben sowie alles Gute, viel Glück und Gesundheit im Neuen Jahr.

Gleichzeitig möchte ich Ihnen herzlich für die Unterstützung unseres Förderkreises danken.
Durch Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden konnten wir in diesem Kalenderjahr die Projekte und Veranstaltungen unserer Schüler unterstützen:

  • Projekt "Heilpädagogisches Reiten"
  • Projekt "Milch als Pausenfrühstück"
  • Projekt "Afrika" während unseres 60jährigen Schuljubiläums
  • Fahrt und Eintritt ins Staatstheater zum Weihnachtsmärchen "Der Zauberer von Oz"
  • Zuschuss zum Besuch des Figurentheaters "Peterchens Mondfahrt"
  • Zuschuss zur Klassenfahrt der Klassen 7 und 8/9gl
  • Martinsbrezeln für alle Schüler und Schülerinnen an der Martinsfeier am 11.11.09
  • Zuschuss zur Fahrt der Internatsschüler

Rita Schweitzer
1. Vorsitzende



Laufende Projekte im Jahr 2009
Das Wissen um die vielseitigen gesundheitlichen Faktoren der Milch für das Wachstum und die Entwicklung der Kinder war Anlass genug, dass wir im Januar dieses Jahres 2009 das Projekt "Milch als Pausenfrühstück" in der Grundschule ins Leben riefen. Jeden Morgen werden die Schüler mit Bio-Milch versorgt. Die Milch wird von den Kindern genüsslich angenommen. Der Förderkreis finanziert zu ¾ der Kosten. ¼ der Kosten decken die Eltern.

Das seit April 2008 laufende Projekt "Heilpädagogische Reiten" läuft weiterhin und wird vom Förderkreis ganz finanziert.



Vor dem Besuch der Aufführung "Der Zauberer von Oz" auf den Stufen des Staatstheaters. Die Freude der SchülerInnen auf den Theaterbesuch ist unverkennbar.


10.12.09.



Spende von der Kleiderbörse Köllerbach


Zeitungsartikel im Städtischen Anzeiger, 30. Oktober 2009

Spende der Ökumenischen Kleiderbörse Köllerbach durch die 1. Vorsitzende Frau Schneider an die Vorsitzende des Förderkreises der Ruth-Schaumann-Schule.
Am 30.09.2009 konnte ich zur Freude unseres Vereins einen Scheck in Höhe von 500 € von der 1. Vorsitzenden der Ökum. Kleiderbörse, Frau Schneider, entgegennehmen. Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich für diese großzügige Spende bedanken, die dazu beiträgt, die laufenden Projekte unserer Schüler zu unterstützen.

Rita Schweitzer, 1. Vorsitzende


Zeitungsartikel im Wochenspiegel Nr. 44, 29. Oktober 2008

Am 21.09.2008 konnte die Vorsitzende des Förderkreises der Ruth-Schaumann-Schule, Frau Rita Schweitzer, die großzügige Spende (500€) von Frau Schneider, Kleiderbörse Köllerbach, entgegennehmen.
Die Spendenübergabe fand im Rahmen des gemeinsamen Zirkusprojektes von Nikolaus-Groß- und Ruth-Schaumann-Schule statt. Der Förderkreis hat dieses Projekt mitfinanziert.
Frau Schweitzer bedankte sich ganz herzlich für diese Spende, die dazu beiträgt, fortlaufende Projekte (Heilpädagogisches Reiten) für die Schüler der Ruth-Schaumann-Schule zu sichern.

Projekte 2007/08

Sponsoren in 2007

Danke an die SdV-Saarländische Druckerei- und VerlagsgmbH, Saarwellingen

Stellvertretend für die Schüler bedanke ich mich sehr herzlich für ihre großzügige Spende.
Durch Ihre Spende ermöglichen Sie, dass wir das Projekt „heilpädagogisches Reiten“ in die Wege leiten können.

Rita Schweitzer
1. Vorsitzende

Hier die ersten Eindrücke:

 

Spende der Edith-Stein-Schule

Fast schon zur Tradition geworden, ist der vorweihnachtliche Verkauf von selbstgebackenen Plätzchen an der Edith-Stein-Schule Neunkirchen. Die Schüler der Klasse 11.1 mit ihrer Lehrerin Frau Ursula Spohn von der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen backten in Zusammenarbeit mit der Bäckerei Schmitt, Wemmetsweiler, Hunderte von Plätzchen.
Der Erlös des Verkaufs sollte der Ruth-Schaumann-Schule, Staatl. Schule für Gehörlose und Schwerhörige in Lebach zufließen. Stattliche 370 € kamen aus dem Verkauf zusammen.
Am 17.12.07 übergab nun Frau Spohn mit einer Schülergruppe den Scheck an die Vorsitzende des Förderkreises der Ruth-Schaumann-Schule, Frau Rita Schweitzer.
Stellvertretend für die Schüler der Schule, denen ausschließlich die Spende zukommt, nahm sie den Scheck mit Freude und Dank entgegen.

Der Förderkreis der Schule für Gehörlose und Schwerhörige e. V. besteht seit 1977.

 Seine Aufgaben und Ziele sieht er in der

·       Förderung schulischer und außerschulischer Veranstaltungen, z. B. Klassenfahrten, Projekte, Arbeitsgemeinschaften, 
    Schulfeste u. ä

·       Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien für bspw. den Musik-, Kunst- und Sachunterricht; Anschaffung von Sachbüchern,
    Spielen, Instrumenten u. ä.,

·       individuellen Unterstützung von gehörlosen und schwerhörigen Kindern,

·       Öffentlichkeitsarbeit,

·       Werbung von Mitgliedern und Sponsoren

Der Förderkreis verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Als gemeinnützig anerkannter Verein ist er bei seiner Tätigkeit darauf angewiesen, dass möglichst viele ihn als Mitglied oder mit Spenden unterstützen.

Mit Ihrem Beitritt oder Spende unterstützen Sie ausschließlich die Kinder.

Wollen Sie hörgeschädigte Menschen unterstützen und Mitglied werden, wenden Sie sich an den

Förderkreis der Schule für Gehörlose und Schwerhörige e. V., Dillinger Str. 69, 66822 Lebach, Tel. 06881/928-311 oder

E-mail: HoerbehSchuleLebach@t-online.de

Oder möchten Sie uns durch eine Spende unterstützen, können Sie dies über nachstehende Bankverbindung tun.

Volksbank Saar-West
BLZ 591 902 00

Konto-Nr. 1432150000

 

Satzung 
des Förderkreises der Schule für Gehörlose und Schwerhörige e. V.

§ 1   Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Förderkreis der Schule für Gehörlose und Schwerhörige e.V.“. Der Verein ist der Förderkreis der Ruth-Schaumann-Schule und hat seinen Sitz in Lebach. Er wurde am 18. März 1992  in das Vereinsregister Saarbrücken eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  §  2  Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts  „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung“.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Ruth-Schaumann-Schule – Staatliche Schule für Gehörlose und Schwerhörige“ in Lebach, insbesondere durch:
-          Unterstützung der Schule in ihrem Aufbau und Ausbau durch Spenden insoweit, als der Schulträger nicht zur Kostendeckung 
       beansprucht werden kann, insbesondere durch Beschaffung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel sowie die Bereitstellung von 
       Prämien und Preisen,
-          Gewährung von Zuschüssen schulischer und außerschulischer Veranstaltungen,
-         individuelle Unterstützung gehörloser und schwerhöriger Schülerinnen und Schüler,
-         Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen für Gehörlose und Schwerhörige in In- und Ausland,
-         Aufklärung der Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Hörbehinderungen.

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Das Vereinsvermögen darf nur satzungsgemäß verwendet werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten – abgesehen von etwaigen für die Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bestimmten Zuschüssen – keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf niemand begünstigt werden.

   §  3  Mitgliedschaft

 Jede natürliche und juristische Person kann die Mitgliedschaft erwerben. Die Aufnahme in den Verein erfolgt nach schriftlichem Aufnahmeantrag durch Beschluss des Vorstandes. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Vorstandsbeschluss erfolgte.

  §  4  Austritt und Ausschluss

 Die Mitgliedschaft kann zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand zu richten, 
 der die Kündigung ebenfalls schriftlich zu bestätigen hat.
 Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss  
 entscheidet der Vorstand.
 Die Streichung eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn es mit der Erfüllung seiner Beitragsverpflichtungen für ein Beitragsjahr länger als  
 3 Monate nach dessen Ablauf in Verzug ist. Über die Streichung entscheidet der Vorstand. 

  §  5   Beiträge und Spenden

Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, dessen Höhe die Mitgliederversammlung bestimmt.
Weitere Geldmittel für die Vereinsziele werden durch Spenden von Mitgliedern und Förderern oder gegebenenfalls durch Überschüsse von Schulfesten und ähnlichen Veranstaltungen erbracht.

  §  6  Organe des Vereins

 Organe des Vereins sind
  -         der Vorstand,
  -         die Mitgliederversammlung.

  § 7   Vorstand

 Der Vorstand besteht aus:
-         dem 1.Vorsitzenden,
-         dem 2. Vorsitzenden,
-         dem Schatzmeister,
-         dem Schriftführer,
-         und mindestens einem  höchstens drei Beisitzern.

Alle Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt. 
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein Ersatzmitglied berufen.  
Vorstand im Sinne § 26 BGB  ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie sind jeweils einzeln vertretungsberechtigt.
In Kassenangelegenheiten zeichnet der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende, jeweils zusammen mit dem Schatzmeister.
Die Haftung des Vorstandes ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt.

 §  8   Zuständigkeit des Vorstandes

 Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
Er hat folgende Aufgaben:
-         Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung,
-         Einberufung der Mitgliederversammlung,
-         Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, 
-         Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 2 der Satzung,
-         die  Kassenführung und Erstellung des Jahresberichtes.

 Der Vorstand beschließt in Sitzungen. Durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden ist zu den Sitzungen durch schriftliche oder elektronische Benachrichtigung einzuladen. Zu Sitzungen ist unverzüglich einzuladen, wenn mindestens 3 Vorstandsmitglieder dies verlangen.
Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende leitet die Sitzung, Bei dessen Verhinderung tritt an seine Stelle der 2. Vorsitzende. 
Die laufenden Geschäfte des Vereins leitet der 1. Vorsitzende,
die Kasse führt der Schatzmeister,
der Schriftführer ist für Schriftführung und in Absprache mit dem Vorstand für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Den Beisitzern können besondere Aufgaben auferlegt werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 4 Mitglieder, darunter einer der Vorsitzenden, anwesend ist.
Über die Sitzung des Vorstandes ist durch den Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen.

  §  9   Mitgliederversammlung

 Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Gäste sind zugelassen.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
-         Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
-         Wahl von 2 Kassenprüfern für die Dauer von 2 Jahren,
-         Entgegennahme des vom Vorstand erstellten Jahresberichtes, des Kassenberichts und des Berichts der Kassenprüfer,
-         Entlastung des Vorstands,
-         Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
-         Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
-         in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen beschließen.  
Der Vorstand kann in Angelegenheiten seiner Zuständigkeit die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.

 §  10   Einberufung und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Bei besonderen Anlässen kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung außerhalb dieser Zeit einberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn die Einladung von einem Drittel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
Die Mitgliederversammlung  wird vom 1. Vorsitzenden oder im Verhinderungsfalle vom 2. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von vier Wochen durch Brief einberufen.
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Im Falle der Verhinderung beider wählt die Mitgliederversammlung ein anderes Vorstandsmitglied zum Versammlungsleiter.
Bei der Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes und bei der Wahl des 1. Vorsitzenden wird  die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der mit der Wahl verbundenen Aussprache einem Versammlungsleiter übertragen.
Wahlen müssen geheim durchgeführt werden, wenn ein anwesendes Mitglied dies verlangt.
Bei den Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3, zur Auflösung des Vereins eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. 
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordentlich eingeladen wurde.
Über die Wahlen und Abstimmungen der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Diese muss enthalten:

-     Ort und Zeit der Versammlung,
-         den Namen des Versammlungsleiters,
-         die Zahl der erschienenen Mitglieder,
-         die Tagesordnung,
-         die einzelnen Wahl- und Abstimmungsergebnisse. 

Jedes Mitglied kann spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei dem Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.

Die Mitgliederversammlung beschließt zu Beginn der Sitzung die Tagesordnung

 §  11   Auflösung des Vereins

 Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit ¾ -Mehrheit aller anwesenden Mitglieder erfolgen.

Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Ruth-Schaumann-Schule, Lebach, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§  12   Inkrafttreten

 Die Satzung tritt am Tage der Beschlussfassung in Kraft.

Lebach, den 24.10.07

gez. Rita Schweitzer       gez. Monika Groß
1. Vorsitzende                2. Vorsitzende

 

 

 

Aktuelles:  

Projekte 2007/08 

Am 29. November 2007 besuchten die Klassen 2, 3a, 3b, 4 und 5 der Ruth-Schaumann-Schule das Weihnachtsmärchen „Die Zaubertrommel“ im Staatstheater Saarbrücken.

Der Förderkreis bezuschusste mit 200 Euro die Eintrittskarten.

Der Förderkreis unterstützte finanziell folgende Klassen für die Durchführung ihrer Schulabschlussfahrten und Klassenfahrten im Mai/Juni 2008: 
Klasse 9 a                    mit  550 €
Klasse 6                       mit  350 €
Klasse 7-10gl               mit  550 €
Internat                          mit    77,50 € (Siehe Klassenfahrt Haßloch)


Projekte 2006/07

Im Schuljahr 2006/07 ermöglichte der Förderkreis durch seine finanzielle Unterstützung die Durchführung des Projektes mit dem Pantomimen JOMI, des Kunstprojektes mit Frau Maas (Kunstpädagogin), die Klassenfahrt der KILF-Gruppe (Kinder mit individuellen Förderbedarf).
Darüber hinaus leistete der Förderkreis durch eine Mitfinanzierung die Kostendeckung der Anschaffung einer Kletterwand.

 

Unsere Klassenfahrt vom 21. bis 25.05.07

Montag, 4. Juni 2007

Am Montag sind wir mit dem Bus in den Centerpark gefahren.
Wir waren einkaufen, haben die Koffer ausgepackt und sind schwimmen gegangen.
Am Dienstag sind wir zu der Burg Eltz gefahren und im Wald gewandert .
Es war sehr warm.
Danach gab es Eis für alle Kinder.
Am Mittwoch habe wir gekegelt und uns ausgeruht.
Am Nachmittag sind wir schwimmen gegangen.
Am Donnerstag waren wir im Eifelpark.
Dort war es sehr schön
Am Freitag fuhren wir dann wieder heim.
Wir bedanken uns ganz herzlich beim Förderverein unserer Schule (besonders bei Frau Schweitzer und Herrn Wilhelm) für die großzügige Unterstützung unserer Klassenfahrt.
                                                                                               
Geschrieben von Tobias.