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Ruth-Schaumann-Schule
Anmeldung •
Eine direkte Anmeldung an der Staatlichen Förderschule für Gehörlose und
Schwerhörige ist nicht möglich; •
Durch unsere landesweite Frühförderung (3 -
6 Jahre) sind uns in
der Regel alle hörgeschädigten Kinder, die zur Einschulung anstehen, bekannt.
Sie werden an der Grundschule der Heimatgemeinde angemeldet und durch
Fachpädagogen auf ihren Förderbedarf im Bereich des Hörens und der Sprache überprüft. •
Kinder mit einer hohen Hör- und Sprachkompetenz können mit
fachspezifischer Unterstützung durch einen Hörgeschädigtenpädagogen die
Regelschule besuchen. Diese sogenannte integrative Beschulung ist bei hörgeschädigten
Kindern jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie zielgleich unterrichtet
werden können. • Hörgeschädigte Kinder können seit Bestehen der Integrationsverordnung (IVO, 1985) auch eine Regelschule besuchen. Sie erhälten dann nach Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die Unterstützung durch einen (Hörgeschädigten-)lehrer.
Meldeverfahren Hörgeschädigte Schüler/innen werden von den Schulen des Saarlandes nach vorheriger Anhörung der Eltern der Ruth-Schaumann-Schule, Staatl. Schule für Gehörlose und Schwerhörige, mit der Bitte um Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfes für den Bereich Hören gemeldet. Bei Schulanfängern gibt die schulärztliche
Stellungnahme, die bei der Einschulungsuntersuchung erstellt wird, den
Grundschulleitern einen Hinweis auf eine evtl. anstehende Überprüfung für den
Bereich des Hörens. Die Ruth-Schaumann-Schule beauftragt
einen geeigneten Hörgeschädigtenpädagogen, mit der Erstellung eines sonderpädagogischen
Gutachtens, welches den Förderbedarf für den Bereich des Hörens ggfls.
feststellt. Bei Vorliegen eines Förderbedarfes für
den Bereich des Hörens kann dann das Kind, wenn kein Integrationsantrag seitens
der Eltern gestellt ist, der Ruth-Schaumann-Schule - Staatlichen Schule für Gehörlose
und Schwerhörige - zugewiesen werden. Eingewiesenen
Schüler/innen finden stets einen Platz an unserer Schule / in unserem
Schulkindergarten. Ist ein Integrationsantrag gestellt, werden die hörgeschädigten SchülerInnen von Lehrkräften der Ruth-Schaumann-Schule an ihren Heimatschulen betreut.
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